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Stand: März 2024
Diese AGB sind ausschließlich für den Empfänger der gesendeten Email als vertraulich gesendet worden. Sie dürfen nicht an Dritte weiter gegeben werden.

ROPEMEN GmbH & Co KG
Fachbetrieb & Handel für Seiltechnik
Firmensitz: 
Pfarrhausweg 1, 51580 Reichshof/ Drespe
Liefer- und Rechnungsanschrift:
Robert- Blum- Str. 57, 51373 Leverkusen
Tel.: +49 (0) 214 7345 2942
Fax: +49 (0) 214 7345 2943
Geschäftführer: Carsten Brandt, Thomas Nickel
Handelsregister: Amtsgericht Siegburg/ HRA 4716
VAT: 212/5790/1036
USt ID Nr.: DE232285546
Email: info@ropemen.de

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN 

1. ALLGEMEINES

  • Wir leisten und liefern ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Vom Auftraggeber vorgeschriebene Leistungs- und Lieferbedingungen gelten, soweit sie nicht mit den unsrigen übereinstimmen, als widersprochen und ausgeschlossen.
  • Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber angibt, nur zu seinen Bedingungen beauftragen zu wollen.
  • Erfüllungsort ist Sitz der Firma ROPEMEN. Gleiches gilt hinsichtlich des ausschließlichen Gerichtsstandes für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
  • Mündliche Absprachen sind nur wirksam, wenn diese vorher schriftlich eingereicht und bestätigt wurden.
  • Auch andere Bedingungen und Abweichungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform und unserer Bestätigung.

2. ANGEBOTE

  • Unsere Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Angaben über Leistungen, Materialien, etc. sind firmen- und branchenübliche Näherungswerte.
  • Durch technische Entwicklungen geänderte Leistungen und sonstige Merkmale müssen vorbehalten bleiben. Änderungen werden dem Auftraggeber rechtzeitig vor Leistungsbeginn mitgeteilt.
  • Ergeben sich nach der Angebotsstellung von Seiten des Auftraggebers Änderungen hinsichtlich der Abwicklung des Auftrages, fühlen wir uns nicht an das jeweilige Angebot gebunden - es kann somit teilweise oder ganz seine Gültigkeit verlieren.
  • Unsere Angebote behalten für 30 Tage ihre Gültigkeit, vom Zeitpunkt der Angebotsstellung.
  • Die in unseren Angeboten stehenden Preise beziehen sich stets auf Leistungen, die zu den üblichen Arbeitszeiten (Montag bis Freitag 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr) erbracht werden, es sei denn, es wurde schriftlich anders vereinbart. Bei Ausführen der Leistungen zu anderen Zeiten gelten folgende Zuschlagregelungen: Samstagszuschlag: 40%, Sonntagszuschlag: 100%, Nachtzuschlag (20.00 Uhr bis 06.00 Uhr) 40%, gesetzliche Feiertage: 125% sowie am 31. Dezember ab 14 Uhr, 150 % für besondere Feiertagsarbeiten (24. Dezember ab 14 Uhr, 25. und 26. Dezember und 1. Mai). Die Kumulation (Addition) von Zuschlägen für die Nachtarbeit mit denen für Sonn- und Feiertagsarbeit ist zulässig.

3. VORAUSSETZUNGEN

  • Wir führen unsere Aufträge gegenüber Dritten im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers durch, sofern dieser ein Gewerbe betreibt. Ausgenommen sind gesonderte, von uns schriftlich bestätigte, Vereinbarungen.
  • Wir arbeiten am Seil üblicherweise nicht mit scharfen, rotierenden oder sägenden Werkzeugen.
  • Ebenso arbeiten wir am Seil nicht mit Säuren, Laugen oder Flüssigkeiten, die ätzende, betäubende oder bewusstseinsverändernde Dämpfe ausgasen, mit Verdünnungen sowie mit umweltschädlichen Chemikalien. Im Einzelfall getroffene Vereinbarungen (z.B. Baumpflegearbeiten, Korrosionsschutz) bedürfen unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung.
  • Auf Verlangen hat der Auftraggeber Proben seiner verwendeten Materialien (inkl. Auszug aus dem Material-Stammdatenblatt) zu stellen, damit wir Auswirkungen auf unser Sicherungsmaterial prüfen lassen können.
  • Bei Montagearbeiten, insbesondere von Werbemitteln, muss eine Absprache zwischen dem Auftraggeber und den ROPEMEN hinsichtlich der Befestigungsmittel stattfinden. Bei ungeeigneten oder nicht zugelassenen Befestigungsmitteln und/oder -methoden, behalten wir uns - eine Auftragsabwicklung - auch im Nachhinein vor.
  • Bei Aufträgen, die sich über mehrere Tage hinweg erstrecken, wird vom Auftraggeber nach Abstimmung mit den ROPEMEN eine adäquate Unterkunft gestellt. Die Unterbringung unserer Mitarbeiter findet grundsätzlich in Einzelzimmern statt.
  • Wird die Unterbringung nicht vom Auftraggeber gestellt, behält sich ROPEMEN die entsprechende Auswahl der Unterkunft vor.
  • Gemäß der TRBS 2121 Teil 3, der Richtlinien des FISAT e.V. und der entsprechenden BG-Vorschriften, werden seilunterstütze Arbeitsverfahren grundsätzlich in Zweier-Teams durchgeführt, da die Rettung der Seilarbeiter zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein muss. Rettungsmittel werden von uns vorgehalten.

4. LEISTUNG

  • Wir erfüllen unsere Aufträge jeweils im Rahmen der zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der TRBS 2121 Teil 3, der DGUV Information 212-001, den Richtlinien des FISAT e.V. und der jeweiligen DGUV-Vorschriften.
  • Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Leistungsfristen wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablaufes und ungestörter Transportmöglichkeiten übernommen. Fälle höherer Gewalt und sonstiger damit vergleichbarer Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, entbinden uns von der rechtzeitigen Leistungserfüllung ohne Schadensersatzansprüche.
  • Vereinbarte Leistungstermine müssen bei Auftragsbestätigung angegeben sein, andernfalls gelten sie als nicht vereinbart.
  • Verzögerungen, die durch verspätete Anlieferung zu verarbeitender Materialien entstehen (Werbeträger, Befestigungsmaterial, Korrosionsschutzmittel etc.), gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind gegebenenfalls gesondert mit uns abzurechnen.
  • Die ROPEMEN Mitarbeiter sind größtenteils zertifizierte Höhenretter. Sollte das ROPEMEN Team zu einem Einsatz gerufen werden, bei denen es um Gefahren für Leib und Leben geht, behalten wir uns vor, die aktuellen Arbeiten einzustellen und zu einem späteren Zeitpunkt wieder auf zu nehmen.
  • Vorbesichtigungen, Beratungen, Lösungsvorschläge, Projektierung und administrative Vorleistungen, die im Zusammenhang mit der Abwicklung des jeweiligen Vorhabens erbracht werden müssen, werden gesondert behandelt bzw. abgerechnet.
  • Anträge (z.B. Gutachten, Genehmigungen, Bauanträge) sind vom Auftraggeber zu erbringen. Wird diese Abwicklung von ROPEMEN erbracht, wird diese gesondert behandelt bzw. abgerechnet. Von Seiten des Auftraggebers gestellte Anträge müssen bis zur Auftragsabwicklung als Kopie zu Händen der Firma ROPEMEN gehen. Verzögerungen, die sich aus nicht vorhandenen oder unkorrekt gestellten Anträgen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers. Ergeben sich durch verspätet eingereichte Anträge Änderungen der Abwicklung des Auftrages, trägt der Auftraggeber die daraus entstehenden Kosten.
  • Bei seilunterstützten Arbeiten sind wir, zur Gewährung größtmöglicher Sicherheit, nicht weisungsgebunden, soweit es unsere Sicherungs- und Arbeitstechnik betrifft.
  • Verantwortlich für die Durchführung der seilunterstützten Arbeiten ist der von uns benannte Aufsichtsführende. Der Aufsichtsführende ist für fremdes Personal weisungsbefugt, sofern es sich um sicherheitsrelevante Bereiche und die Abwehr sicherheitsrelevanter Einflüsse handelt.
  • Auftragsarbeiten, die eine Gruppenstärke von mehr als 5 Höhenarbeitern an einem Ort erfordern, werden grundsätzlich mit einem zusätzlichen Aufsichtsführenden abgewickelt.
  • Bei speziellen Sicherheitsvoraussetzungen (z.B. bei Korrosionsschutzarbeiten oder Arbeiten an Abzügen/Schornsteinen) werden dem Auftraggeber gesondert erstellte "Merkblätter" zur Verfügung gestellt, die bindender Bestandteil der AGB sind.
  • Für den sonstigen Leistungsverzug gelten die Bestimmungen des BGB.

5. AUFTRAGSERTEILUNG

  • Vor Auftragserfüllung muss eine schriftliche Auftragsbestätigung vorliegen. Hierbei kann es sich um das erstellte Angebot oder eine schriftliche Auftragserteilung des Auftraggebers handeln. Die Auftragsbestätigung kann uns per Post, per Fax oder via Email erreichen. Firmenbezeichnung und Firmensitz des Auftraggebers und die entsprechende Angebotsreferenz müssen aus der Auftragsbestätigung hervorgehen.
  • Für den jeweiligen Auftragsort müssen uns ausreichende Informationen zur Verfügung gestellten werden, aus denen eine eindeutige Machbarkeitsanalyse durch uns möglich wird. Sollten diese Informationen unzureichend sein (betreffend Anschlagpunkte, Anbringung von Seilstrecken, Zustieg und Zugang), behalten wir uns eine Begehung des Auftragsortes vor der Auftragserteilung vor. Die Kosten dieser Begehung gehen zu Lasten des Auftraggebers.
  • Die für die Auftragserteilung benötigten Gutachten und Genehmigungen müssen zum Zeitpunkt der Auftragserfüllung vorliegen. Sollte dies nicht der Fall sein, kommt der Auftraggeber für die anfallenden Kosten auf.

6. STORNO

  • Bei Auftragsstornierungen von Dienstleistungen berechnen wir 25% des gesamten Auftragswertes als Stornogebühr. Wird eine Leistung weniger als fünf Werktage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn storniert oder vertagt, erhöht sich die Stornogebühr auf 80% des gesamten Auftragswertes. Bei Stornierung oder Vertagung einer Leistung weniger als einem Werktag vor Leistungsbeginn stellen wir 100% des gesamten Auftragswert in Rechnung.
  • Materialbeschaffungen oder Hotelbuchungen, die im Rahmen der Abwicklung des Auftrages nach der Auftragserteilung vorab geleistet wurden, werden zu 100 % in Rechnung gestellt.

7. ZAHLUNG

  • Berechnet werden, mangels anderer Vereinbarungen, die am Tage der Leistung geltenden Tagespreise. Die Rechnung wird zum Tage der Leistung ausgestellt. Ein Hinausschieben des Rechnungsverfalls (Valutierung) ist ausgeschlossen.
  • Bei Aufträgen die sich über mehr als 5 Werktage erstrecken, behalten wir uns vor Zwischenrechnungen bzw. Rechnungen in Form von Abschlagszahlungen zu stellen.Die Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der gesetzlichen MwSt.
  • Bei Erstkunden behalten wir es uns vor, bei Auftragserteilung eine Vorabzahlung in Höhe von 50% des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten einzufordern. Diese Vorabzahlung wird in Form einer Vorabanweisung oder in Form eines Verrechnungs-Schecks erbracht.
  • Zahlungen können ausschließlich per Banküberweisung geleistet werden. Als Datum des Zahlungseinganges gilt der Tag, an dem der Betrag unserem Konto gutgeschrieben wurde. Unser Zahlungsziel ist sofort ohne Abzug, es sei denn, auf der Rechnung ist anderes vermerkt. Skonti vereinbaren wir im Einzelfall.
  • Sollten wir unbefriedigende Auskunft über die Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers erhalten, so können wir sofortige Bezahlung verlangen, die Leistung verweigern und die Erledigung weiterer Aufträge von Vorauszahlung abhängig machen. Dies gilt auch, wenn uns die negative Auskunft erst nach Erteilung der Auftragsbestätigung zukommt.
  • Mündliche Preisabsprachen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.

8. ZAHLUNGSVERZUG

  • Werden vereinbarte Ratenzahlungen nicht eingehalten, so wird bei Aussetzen einer Rate der Restbetrag sofort fällig.
  • Jede Zielüberschreitung berechtigt uns, ab dem Tag der Zahlungsfälligkeit, als Zinsvergütung 5% p.a. über dem Diskontsatz der deutschen Bundesbank zu verlangen.

9. GEGENFORDERUNGEN

  • Gegenforderungen können nur aufgerechnet werden, wenn sie unbestritten oder rechtskräftig sind.

10. KONVENTIONALSTRAFEN

  • Vertragsstrafen gelten als grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahmen davon vereinbaren wir nicht.

11. MÄNGEL

  • Mängelrügen bei offensichtlichen Mängeln werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unmittelbar nach Beendigung der Leistung, ohne schuldhaftes Verzögern, spätestens jedoch 2 Wochen nach Kenntnisnahme, bei uns vorliegen.
  • Für Mängel, die durch höhere Gewalt entstanden sind, haften wir nicht. Wir behalten uns vor, bei fehlerhaften Leistungen die Leistung zu verbessern oder fehlerfrei zu erbringen oder die am Tage der Leistung gültige Vergütung zu mindern oder zu erstatten.
  • Weitergehende Haftungsansprüche können nicht geltend gemacht werden. Mängel an Teilleistungen berechtigen nicht zur Annullierung des ganzen Auftrages oder anderer bereits erteilter und bestätigter Aufträge.

12. HAFTUNG

  • Für Terminverzögerungen, die durch höhere Gewalt (Sturm, Unwetter o.Ä.) verursacht werden, übernehmen wir keine Haftung und können keine Forderungen im Hinblick auf Terminarbeit an ROPEMEN gestellt werden.
  • Beim Einsatz von Osmose Reinigungstechnologie haften wir nicht für Schäden, die durch Undichtigkeiten oder Baumängeln an der Fassade oder im Gebäude entstehen.

13. DATENERFASSUNG UND BILDRECHTE

  • Der Auftraggeber willigt ein, dass die für die Auftragsbearbeitung benötigten Daten gemäß Bundesdatenschutzgesetz §3.26 gespeichert werden.
  • Wir untersagen in jedem Fall Bild- und Tonaufnahmen. Sollten entgegen dieser Vereinbarung Aufnahmen gemacht werden, so geht das Bild- oder Tonmaterial, gegen Erstattung der Materialkosten, in unseren Besitz über.
  • Haben wir Bild- und Tonaufnahmen schriftlich genehmigt, so gehen die Rechte an den Bild- und Tonaufnahmen auf uns über. Sie dürfen nur privat oder firmenintern, ohne jede weitergehende Verfügung verwendet werden, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
  • Wir behalten uns vor, von Aufträgen Bild- und Tondokumentationen zu fertigen. Der Auftraggeber willigt ein, dass das Bild- oder Tonmaterial zu Referenz- und Werbezwecken eingesetzt werden kann und verzichtet insoweit auf seine Rechte an dem Bild- oder Tonmaterial. Die Freigabe gilt auch für alle Mitarbeiter und Nachunternehmer des Auftraggebers, die auf dem Bild- oder Tonmaterial gespeichert sind.

14. GELTUNGSBEREICH

  • Vorstehende Geschäfts-, und Leistungsbedingungen gelten für den Vertragsabschluss in der vorliegenden Form, für alle diesen Vertrag betreffenden Leistungen. Sie gelten für die weitere Geschäftsbeziehung solange, bis wir unsere Kunden über eine Änderung informieren. Bei Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Bedingungen an und ist mit ihrer Geltung für den abgeschlossenen Vertrag einverstanden.

15. AUSBILDUNG DURCH ROPEMEN

§1 GELTUNGSBEREICH

  • Diese AGB gelten für den gesamten Ausbildungsbereich der ROPEMEN.
  • Grundsätzlich ist eine Anmeldung, Teilnahme oder Prüfung von Teilnehmern nur möglich nachdem diese AGB für Ausbildungen gelesen, verstanden und akzeptiert wurden.

§2 ANMELDUNG

  • Die Teilnahme ist generell nur nach rechtzeitiger schriftlicher und bestätigter Anmeldung möglich.
  • Die Anmeldung für das aktuelle Ausbildungsprogramm erfolgt über das Anmeldeportal auf unserer Website.
  • Zu der korrekten Anmeldung gehört ebenso ein Passbild des angemeldeten Teilnehmers. Dieses wird in der Regel zu Ausbildungsbeginn durch den Ausbilder getätigt. Wenn eigene Passfotos benutzt werden sollen, müssen diese rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung an anmeldung@ropemen.de versandt werden.
  • Die Anmeldung ist persönlich und nur in Ausnahmefällen nach rechtzeitiger Absprache übertragbar.
  • Anmeldungen werden in Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet.
  • Mit Versand der Anmeldung besteht kein Anspruch auf Teilnahme.
  • Nach Eingang der Anmeldung erhält der Teilnehmer bzw. der Anmelder eine schriftliche Bestätigungsemail mit den Daten des Ausbildungstermins und des angemeldeten Teilnehmers zur Kontrolle und Bestätigung.
  • Es besteht erst Anspruch auf Teilnahme des angemeldeten Teilnehmers nach Eingang der Ausbildungsgebühr (siehe §8 Zahlung).
  • Die Teilnehmerzahl bei unseren Ausbildungen ist begrenzt. Überbelegungen einzelner Ausbildungstermine werden den versuchten Anmeldungen umgehend in der Bestätigungsemail mitgeteilt. Der Teilnehmer bzw. Anmelder wird bei ausbleibender Reaktion auf diese Benachrichtigung automatisch in den nächsten passenden freien Ausbildungstermin gebucht.
  • Teilnehmer können bereits angemeldet werden, auch wenn Sie die geforderten Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht erfüllen. Wichtig ist nur, daß die Teilnehmer diese während der Teilnahme erfüllen.
  • Individuelle Ausbildungstermine oder Ausbildungstermine außerhalb des Ausbildungszentrums in Köln sind generell nur nach Absprache möglich.

§3 TEILNAHMEBEDINGUNGEN

  • Teilnehmer können an Ausbildungen nur teilnehmen, wenn Sie während der gesamten Dauer der Ausbildung die Voraussetzungen erfüllen.
  • Teilnehmer müssen für die Teilnahme körperlich gesund und mental gefestigt sein.
  • Alkohol oder sonstige Drogen sind während der gesamten Dauer der Ausbildungen strengstens verboten.
  • Die Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung G41 und die Ersthelferausbildung durch einen DGUV zertifizierten Ausbildungsbetrieb sind Voraussetzung für alle FISAT Ausbildungen der ROPEMEN.
  • Einige Ausbildungen verlangen weitere Qualifikationen. Die jeweiligen Bedingungen sind in den entsprechenden Anmeldeformularen beschrieben.
  • Die Unterlagen zur G41 Untersuchung und Ersthelferbescheinigung (und evtl. weitere Qualifikationen) des angemeldeten Teilnehmers sind rechtzeitig vor Beginn der Ausbildung schriftlich vorzulegen. Die Unterlagen sollten optimaler Weise zeitgleich mit der Anmeldung per E-Mail an anmeldung@ropemen.de versendet werden. In Ausnahmefällen können die Unterlagen zu Beginn der Ausbildung von dem Teilnehmer mitgebracht werden.
  • Teilnehmer müssen die zu Beginn der Ausbildung erklärten Sicherheitsregeln beachten und den Anweisungen des Ausbildungspersonals Folge leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen die Sicherheit wird der Teilnehmer von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen.
  • Teilnehmer müssen die für die Ausbildung entsprechende PSA vorhalten. Ist keine eigene PSA vorhanden muss diese für die Dauer des Kurses geliehen werden. Zutreffendes ist auf den jeweiligen Anmeldeformularen anzukreuzen. Ohne eigene PSA ist keine Teilnahme möglich.
  • Teilnehmer, die ohne eigene PSA zu Ausbildungsterminen erscheinen, wird eine Leihausrüstung gestellt. Diese wird dem Anmelder unverzüglich in Rechnung gestellt.
  • Bei Erstkunden ist eine Teilnahme grundsätzlich nur nach Vorkasse möglich.
  • Teilnehmer welche die oben genannten Bedingungen nicht erfüllen sind von der Teilnahme generell ausgeschlossen.
  • Sollte ein Teilnehmer durch Eigenverschulden oder durch Verschulden des Anmelders eine der oben genannten Bedingungen zu Beginn, während der gesamten Dauer oder auch nur teilweise während der Ausbildung nicht erfüllen (insbesondere die Voraussetzungen), so wird der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Ausbildungsgebühren müssen trotzdem in voller Höhe entrichtet werden.

§4 PRÜFUNG

  • In den meisten Ausbildungen werden die Teilnehmer einer individuellen Prüfung unterzogen.
  • Diese Prüfungen (, die teilweise extern zur Qualitätssicherung durchgeführt werden,) bestehen immer aus praktischen und theoretischen Anteilen.
  • Für den Abschluss mit Zertifikat bei Ausbildungen mit Abschlussprüfung müssen alle Prüfungsteile erfolgreich absolviert werden. Ansonsten wird nur eine Teilnahmebestätigung ausgestellt.
  • Eine Garantie für das Bestehen des angemeldeten Teilnehmers bei seiner individuellen Prüfung übernehmen die ROPEMEN nicht.
  • Wenn der Teilnehmer einen Prüfungsteil (Theorie oder Praxis) nicht besteht, muss die Ausbildung trotzdem voll bezahlt werden.
  • Eine Nachprüfung ist möglich. Hierfür entstehen jedoch zusätzliche Kosten die in der normalen Ausbildungsgebühr nicht enthalten sind.
  • Nachprüfungen sind nur nach Absprache möglich.

§5 LEISTUNG

  • Mit Versand Ihrer Anmeldung, unserer Bestätigung und Rechnung besteht noch kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anspruch besteht erst wenn die Ausbildungsgebühr fristgerecht und vollständig eingegangen ist (siehe § 8 Zahlung).
  • In der Gebühr der jeweiligen Ausbildung ist enthalten: Die Ausbildung des Teilnehmers durch qualifizierte und kompetente Ausbilder, die ausbildungsbegleitenden Unterlagen (Skript) in schriftlicher Form, die anfallenden Prüfungsgebühren für den Teilnehmer bei externen Prüfungen sowie der Ausweis und das Zertifikat bei erfolgreicher Prüfung des Teilnehmers.
  • In der Gebühr der jeweiligen Ausbildung ist nicht enthalten: Die geforderte Ausrüstung (PSA) die der Teilnehmer für die jeweiligen Ausbildungen benötigt und daraus resultierende Gebühren für eine eventuell gestellte Leihausrüstung außerdem anfallende Gebühren für die geforderte G41
  • Untersuchung und Ersthelferausbildung des Teilnehmers, eventuelle Reisekosten des Teilnehmers (wie An- und Abreise nach Köln oder zum Schulungsstandort in Köln), eventuell benötigte Unterkunft des Teilnehmers, benötigte Verpflegung des Teilnehmers sowie eventuell benötigte Nachprüfung und Nachprüfungsgebühren des Teilnehmers.
  • Mit Versand Ihrer Anmeldung, unserer Bestätigung und Rechnung besteht noch kein Anspruch auf Teilnahme. Der Anspruch besteht erst wenn die Ausbildungsgebühr fristgerecht und vollständig eingegangen ist (siehe § 8 Zahlung).
  • Die ROPEMEN behalten sich vor, Ausbildungsgebühren und Ausbildungstermine zu ändern. Betroffene Teilnehmer werden rechtzeitig und schriftlich per E-Mail über Änderungen informiert.
  • Bei Terminänderungen werden angemeldete Teilnehmer auf alternative Ausbildungstermine verteilt.
  • Bereits gezahlte Ausbildungsgebühren bei Terminänderungen durch die ROPEMEN verfallen nicht.
  • Bei individuellen Ausbildungsterminen oder Ausbildungsterminen außerhalb entspricht die Leistung den vorherigen Punkten.

§6 AUSBILDUNGEN AUSSERHALB

  • Ausbildungstermine außerhalb sind generell nur nach individueller Absprache möglich.
  • Für Ausbildungstermine außerhalb der Ausbildungshalle in Köln müssen zusätzliche Bedingungen am Ausbildungsstandort bzw. bei Ihnen vor Ort erfüllt sein.
  • Bei Ausbildungsterminen außerhalb entstehen zusätzliche Gebühren für den externen Ausbildungsstandort (Miete) und den Ausbilder (Reisekosten, Unterkunft und Spesen).

§7 RÜCKTRITT / STORNO

  • Der Rücktritt von Teilnehmern muss schriftlich erfolgen.
  • Der Rücktritt von Teilnehmern mehr als 30 Kalendertage vor Ausbildungstermin ist gebührenfrei.
  • Bei Rücktritt von Teilnehmern zwischen 14 bis 29 Kalendertage vor Ausbildungstermin erheben wir eine Stornogebühr von 50% des Gesamtpreises.
  • Bei Rücktritt von Teilnehmern weniger als 14 Kalendertage vor Ausbildungstermin erheben wir eine Stornogebühr von 80% des Gesamtpreises.
  • Bei Nichterscheinen zu Kursbeginn ohne vorherige Stornierung werden 100% der Kursgebühren in Rechnung gestellt.
  • Werden etwaige Gebühren- oder Terminänderungen in oben genannten Stornozeiträumen seitens der KSK Industriekletterschule durchgeführt, entfallen entsprechende Stornogebühren für Rücktritte seitens der Teilnehmer.

§8 ZAHLUNG

  • Nach der Anmeldebestätigung (siehe §2 Anmeldung) erhält der Teilnehmer bzw. der Anmelder eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer für die gebuchte Ausbildung.
  • Die Zahlung der Ausbildungsgebühr des Teilnehmers hat grundsätzlich 14 Tage vor Beginn der jeweiligen Ausbildung stattzufinden.
  • Erst wenn die Zahlung fristgerecht und vollständig durch den Teilnehmer bzw. den Anmelder getätigt wurde besteht Anspruch auf Teilnahme.
  • Alle angegebenen Preise und Gebühren für Ausbildungen verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • Skonto für Ausbildungsgebühren oder Leihgebühren der PSA gewähren wir nicht.
  • Bei individuell vereinbarten Terminen werden immer mindestens vier Teilnehmer mit dem Auftraggeber abgerechnet, auch dann wenn weniger durch den Auftraggeber angemeldet werden oder zum Ausbildungstermin erscheinen.
  • Bei Ausbildungsterminen außerhalb des Ausbildungszentrums Köln erfolgt die Abrechnung synonym zur Abrechnung individueller Termine, zusätzlich müssen zu den Ausbildungsgebühren der Teilnehmer die Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten für das Ausbildungspersonal sowie eventuelle weitere Ausbildungsstandortmieten vom Auftraggeber übernommen werden.
  • Anfallende Stornogebühren werden sofort in Rechnung gestellt oder mit vorherigem Zahlungseingang verrechnet.

§9 HAFTUNG

    Für Personen- und Sachschäden ist die Haftung der ROPEMEN und seiner Ausbilder für die gesamte
  • Dauer der Ausbildungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
  • Die ROPEMEN und ihre Ausbilder haften nicht für Ansprüche jeglicher Art die durch Leistungsausfälle, Fahrlässigkeit seitens der Teilnehmer, höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Sturm, etc.), Streik oder sonstige nicht durch die ROPEMENzu vertretende Gründe resultieren.
  • Die ROPEMEN und ihre Ausbilder haften nicht für normale Gebrauchsspuren und Abnutzungserscheinungen die während der Ausbildung an der PSA der Teilnehmer entstehen.

§10 DATENSCHUTZ

  • Die ROPEMEN nehmen die in den Anmeldeformularen persönlichen Daten des Teilnehmers und die gegebenenfalls abweichenden Daten der Firmenanschrift bzw. des Arbeitgebers auf und speichert diese in digitaler Form.
  • Bei Beginn der Ausbildungen wird ein aktuelles Passbild der einzelnen Teilnehmer benötigt.
  • Dieses Passbild wird, falls nicht vorher durch den Teilnehmer bzw. Anmelder an anmeldung@ropemen.de versandt, von unserem Ausbilder neu aufgenommen. Dieses Bild wird ebenfalls digital gespeichert und ist Eigentum der ROPEMEN. Der Teilnehmer überträgt der ROPEMEN sämtliche Rechte hieran.
  • Die Daten werden im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes vertraulich behandelt und dienen der Ausbildungsorganisation und Nachweispflicht der ROPEMEN.
  • Bei Ausbildungen mit externen Prüfungen müssen diese Daten aus organisatorischen Gründen an die entsprechende Prüforganisation weitergegeben werden. Diese einmalige Weitergabe der Daten wird akzeptiert.
  • Andere Weitergaben an Dritte werden nicht vorgenommen.
  • Die ROPEMEN und deren Ausbilder werden eventuell während der Ausbildung Ton- und Bildaufnahmen tätigen. Diese Aufnahmen und die Rechte daran gehen in den Besitz der ROPEMEN über und dienen zu Dokumentations- oder Referenzwecken. Einer Verwendung auf diese Weise durch die ROPEMEN wird zugestimmt.
  • Ton- und Bildaufnahmen durch die Teilnehmer oder Dritte sind untersagt. Für Erlaubnisse bedarf es einer schriftlichen Genehmigung durch die ROPEMEN. Die Rechte an auf solche Weise entstandenen Aufnahmen verbleiben bei den ROPEMEN. Diese Aufnahmen dürfen nur für private oder firmeninterne Zwecke benutzt werden.
  • Die Inhalte der Ausbildungen und der online zur Verfügung gestellten Informationen, insbesondere die Vervielfältigung der ausbildungsbegleitenden Unterlagen ist nur nach schriftlicher Genehmigung erlaubt.

16. SALVATORISCHE KLAUSEL

  • Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder rechtswidrig, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht. Bis zur wirksamen Neuregelung gelten die dem Willen der AGB am nächsten kommenden gesetzlichen Regelungen.

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