Die Gefährdungsermittlung (GE) ist die schriftliche Darstellung der zu erwartenden Gefahren und deren Gegenmaßnahmen. Diese wird für jeden Arbeitsplatz gefordert, Grundlage ist die TRBS 1111.
Nur wer Gefahren erkennt, kann auch Gegenmaßnahmen einleiten
Als rechtskonform kann eine Gefährdungsbeurteilung angesehen werden, wenn sämtliche im Arbeitsschutzgesetz geforderten Pflichten des Arbeitgebers (§§ 3-14 ArbSchG) in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.
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