Der Notfall- Rettungsplan wird auf Grundlage der Gefährdungsermittlung erstellt.
Dieser regelt die Maßnahmen und das Verhalten im Rettungsfall.
In ihm wird dargestellt, wie im Falle eines Unfalles von allen Personen zu handeln ist.
Wir erstellen einen Notfall- und Rettungsplan für jedes Projekt, welches uns von Ihnen anvertraut wird.
Allgemeines:
Der Notfall- und Rettungsplan hat von einer qualifizierten Person erstellt zu werden. Bei uns machen das unsere Aufsichtführenden Höhenarbeiter Fisat Level 3 oder die Truppführer in der Höhenrettung SRHT
Der Notfall- und Rettungsplan wird im Bereich der PSA gegen Absturz unterstützt durch die DGUV 112- 198 und DGUV 112-199. Besonders die Vorschrift 199 regelt die Rettung und Lagerung von verunfallten Personen
Im Bereich der Höhenarbeiten und der Seiltechnik gibt die TRBS 2121-3 Auskunft über notwendige Regelungen
Über diesen Plan müssen die Mitarbeiter unterwiesen werden. Er hat für die Mitarbeiter zugänglich zu sein.
Inhalte:
Grundlage des Planes ist natürlich die Gefährdungsermittlung. Eine Gefahr ist dabei immer zu beachten: Vorrangig muss dem Hängetrauma, einer in der PSA hängenden Person, vorgebeugt werden. Dieses stellt die größte Gefahr für den PSA - Anwender dar.
Ergänzende Leistungen
Ropemen besitzen das Gütesiegel für Höhenzugang- wir sind FISAT Mitglied
Aufträge können weltweit ausgeführt werden
Auf Wunsch stellen wir Ihnen Aufsichtführende Höhenarbeiter, Sicherheitsposten oder Höhenretter für Ihre Baustellen
fachgerechte Arbeiten von Kleinaufträgen bis zu Großprojekten mit statischen Berechnungen und Ingenieurleistungen
Ropemen Schulungszentrum: Wir schulen Sie und/oder Ihre Mitarbeiter zum Industriekletterer SZP Höhenarbeiter Level 1-3 nach Fisat oder im Umgang mit PSA gegen Absturz nach DGUV 112- 198/ 199
In unserem Ladenlokal und im Online- Shop erhalten Sie professionelle Materialberatung
Gern prüfen wir Ihre PSA (Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) durch unseren Sachkundigen nach BGG 906