Ropemen, der Fachbetrieb für Arbeitssicherheit und Seiltechnik.
Jahrzehntelange Erfahrung und beratende Tätigkeiten im Bereich der Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA), sprechen für uns. Arbeitssicherheit wird bei uns groß geschrieben
Das Arbeitsschutzgesetz und PSA-Benutzerverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung regeln in Deutschland die Verwendung von PSAgA.
Arbeitssicherheit:
Für jeden Mitarbeiter eines Unternehmens müssen für seinen Arbeitsplatz entsprechende Schutzmassnahmen bereitgestellt werden.
Die Gestaltung der Maßnahmen und das Sicherstellen der Schutzziele beruhen auf einer akribisch durchgeführten Gefährdungsermittlung. Darauf aufbauend wird für jedes Projekt eine individuelle Betriebsanweisung erstellt, diese beinhaltet unter anderem einen detaillierten Notfall-und Rettungsplan.
Alle Arbeiten werden nach TRBS-2121-3 und nach BG- Richtlinien (z.B. DGUV Regel 112-198 - Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (ehemals BGR 198) und DGUV Regel 112-199 - Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen (ehemals BGR 199), ausgeführt.
Wir sind Ihnen gern bei der Beurteilung der Arbeitsplätze und dem festlegen der entsprechenden Schutzmaßnahmen, in Ihrem Betrieb, behilflich
Rechtliche Grundlagen PSA gegen Absturz:
Im Rahmen einer einheitlichen europäischen Union gilt europäisches Recht
Für die Verwendung von PSA ist dies die Rahmenrichtlinie 89/686/EWG, diese wird national in Deutschland im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der 8. ProdSV (PSA) umgesetzt.
Das duale System aus gesetzlichen Vorgaben und Regeln der deutschen gesetzlichen Unfallversicherer (DGUV) schlüsselt diese Richtlinien weiter auf.
Auszug BGV A1: "(1)Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren sowie für eine wirksame Erste Hilfe zu treffen."
Aus der PSA-Benutzerverordnung: §2 Bereitstellung und Benutzung:
"Der Unternehmer muss dem Arbeitnehmer... 2. Schutz gegenüber der zu verhütenden Gefährdung bieten, ohne selbst eine größere Gefährdung mit sich zu bringen"
Ergänzende Leistungen
Ropemen besitzen das Gütesiegel für Höhenzugang- wir sind FISAT Mitglied
Aufträge können weltweit ausgeführt werden
Auf Wunsch stellen wir Ihnen Aufsichtführende Höhenarbeiter, Sicherheitsposten oder Höhenretter für Ihre Baustellen
fachgerechte Arbeiten von Kleinaufträgen bis zu Großprojekten mit statischen Berechnungen und Ingenieurleistungen
Ropemen Schulungszentrum: Wir schulen Sie und/oder Ihre Mitarbeiter zum Industriekletterer SZP Höhenarbeiter Level 1-3 nach Fisat oder im Umgang mit PSA gegen Absturz nach DGUV 112- 198/ 199
In unserem Ladenlokal und im Online- Shop erhalten Sie professionelle Materialberatung
Gern prüfen wir Ihre PSA Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) durch unseren Sachkundigen nach BGG 906