Jahrzehnte lange Erfahrung und beratende Tätigkeiten im Bereich der Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA, sprechen für uns. -Arbeitssicherheit wird bei uns groß geschrieben-
Wir bieten ihnen und Ihren Mitarbeitern höchst mögliche Arbeitssicherheit an. Unser Fachpersonal beaufsichtigt sie gern.
Die Gefährdungsermittlung (GE) ist die schriftliche Darstellung der zu erwartenden Gefahren und deren Gegenmaßnahmen. Diese wird für jeden Arbeitsplatz gefordert, Grundlage ist die TRBS 1111. -Nur wer Gefahren erkennt, kann auch Gegenmaßnahmen einleiten-
Der Notfall- Rettungsplan wird auf Grundlage der Gefährdungsermittlung erstellt. Dieser regelt die Maßnahmen und das Verhalten im Rettungsfall.
Voraussetzung für die Betriebsanweisung (BA) ist die Gefährdungsermittlung (GE) und der Notfall- und Rettungsplan. Es ist ein Dokument, welches auf Gefahren hinweist und die Schutzmaßnahmen aufzeigt.
Wir Ropemen bieten ihnen ein vielschichtiges Leistungsprofil an. Sie erwarten eine fachgerechte Ausführung der uns anvertrauten Arbeiten! Kein Problem für unsere Mitarbeiter, sie besitzen die notwendigen Qualifikationen.
Gern beraten wir sie, welches Material für ihr Anliegen das geeignete ist.
Wir prüfen ihre PSA gegen Absturz Material durch unsere Sachkundigen nach BGG 906