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Ropemen, der Fachbetrieb für Arbeitssicherheit und Seiltechnik.
Der Einsatz der Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP) ist ein weltweit anerkanntes Verfahren für exponierte Arbeitsplätze. Die Berufsgenossenschaften (BG) stellen es mit anderen technischen Sammeleinrichtungen wie Gerüsten oder Hubsteigern gleich.
Grundlage der SZP sind die europäischen bzw. nationalen Vorschriften, die sie als Arbeitsmittel definieren. Die wesentliche Vorschrift auf europäischer Ebene ist die EU Richtlinie 2001/45/EWG (zeitweilige Arbeiten an hoch gelegenen Arbeitsplätzen, Schutz vor Abstürzen).
Das Arbeitsschutzgesetz und PSA-Benutzerverordnung sowie die Betriebssicherheitsverordnung regeln in Deutschland die Verwendung von PSAgA.
ROPEMEN ARBEITSSICHERHEIT
Jahrzehnte lange Erfahrung und beratende Tätigkeiten im Bereich der Verwendung der persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz PSAgA, sprechen für uns. -Arbeitssicherheit wird bei uns groß geschrieben-
Die Gefährdungsermittlung (GE) ist die schriftliche Darstellung der zu erwartenden Gefahren und deren Gegenmaßnahmen. Diese wird für jeden Arbeitsplatz gefordert, Grundlage ist die TRBS 1111. -Nur wer Gefahren erkennt, kann auch Gegenmaßnahmen einleiten-
Voraussetzung für die Betriebsanweisung (BA) ist die Gefährdungsermittlung (GE) und der Notfall- und Rettungsplan. Es ist ein Dokument, welches auf Gefahren hinweist und die Schutzmaßnahmen aufzeigt.
Wir Ropemen bieten ihnen ein vielschichtiges Leistungsprofil an. Sie erwarten eine fachgerechte Ausführung der uns anvertrauten Arbeiten! Kein Problem für unsere Mitarbeiter, sie besitzen die notwendigen Qualifikationen.