Die TRBS 1111 stellen die Grundlagen im Rahmen der Gefährdungsermittlung auf und definieren die "technischen Regeln für Betriebssicherheit und die Gefährdungsbeurteilung". Innerhalb der Gefährdungsermittlung ist eine schriftliche Darstellung der zu erwartenden Gefahren und deren Gegenmaßnahmen zu erstellen, die vom Gesetzgeber für jeden Arbeitsplatz gefordert wird. Eine rechtskonforme Gefährdungsbeurteilung ist dann gegeben, wenn sämtliche im Arbeitsschutzgesetz geforderten Pflichten des Arbeitgebers (§§ 3-14 ArbSchG) in den Prozess der Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden.
Die TRBS 1111 konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung.
Der Arbeitgeber kann davon ausgehen, dass die alle Anforderungen der Verordnung TRBS 1111 an den Arbeitsplatz erfüllt sind, wenn diese im Rahmen ihres Anwendungsbereichs den Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung erfüllen. Eine andere Lösung kann nur dann gewählt werden, wenn damit mindestens die gleiche Sicherheit und der gleiche Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht werden kann.
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