Die Abkürzung PSAgA steht für "Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz" und ist für berufsgenossenschaftlich Versicherte, die einer absturzgefährderten beruflichen Tätigkeit nachgehen und eine technische oder organisatorische Absturzsicherung nicht möglich ist, verpflichtend. Zur Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz gehören sowohl Auffangsysteme, die die arbeitende Person im Falle eines Sturzes sicher auffangen, als auch Haltesysteme (wie bspw. Haltegurte), die ein gefährdungs- und belastungsarmes Arbeiten ermöglichen und Abstürze verhindern.
Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz besteht aus Höhensicherungsgeräten (HSG), die aus einem ausziehbarem Verbindungsmittel mit selbsttätigen Blockierfunktion und einer automatischen Spann- Einziehvorrichtung kombinieret ist. Ergänzt werden Höhensicherungsgeräte mit Falldämpfern, die entweder im Gerät verbaut oder sich als im Verbindungsmittel verbauten Falldämpfer befinden. Falldämpfer haben eine kraftreduzierende Wirkung bei Absturz und federn einen Sturz ab und minimieren das Verletzungsrisiko deutlich.




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