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Industrieklettern - Safety first!

Industrieklettern Sicherheit

Die Sicherheit steht beim Industrieklettern an erster Stelle, denn das Arbeiten in schwindelerregenden Höhen verzeiht keine Fehler - ein absturzsicheres Werken muss zu 100% sicher und verletzungsfrei möglich sein. In der FISAT, dem Fach- und Interessenverbands für seilunterstützte Arbeitstechniken sind rund 3000 Industriekletterer *innen organisiert und diese sind gut ausgebildet. Ein Hauptaugenmerk bei der Ausbildung zum/zur Industriekletterer*in liegt in der Sicherheitsorganisation. Neben den klassischen Inhalten, wie der Seilzugangstechnik (SZT) oder Seilzugangs- und Positionierungstechnik (SZP), die die Auszubildenden in Zugangsverfahren für Arbeiten an hoch oder tief gelegenen oder schwer zugänglichen Arbeitsplätzen, lehrt, stellt der Bereich des sicheres Arbeiten und Retten bei Absturzgefährdung einen großen Teil der Ausbildung dar.

In spezielle Anwenderschulung im Bereich der PSAgA (persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz) werden den Schulungsteilnehmer*innen das Wissen vermittelt, die persönliche Schutzausrüstung selbst prüfen zu können und sachkundig zu sein. Neben den Rechtsgrundlagen, Normen und Vorschriften die seitens der Berufsgenossenschaft und des DGUV vorgegeben werden, lehren PSAgA Sicherheitsschulungen praktische Rettungstechniken, das Benutzen der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz und die DGUV Regel 112-199, das Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen und natürlich das korrekte Verwenden der persönlichen Schutzausrüstung.

Risikobeurteilungen und Prävention

Ein wichtiges Element in Puncto Arbeitssicherheit ist die „Gefährdungsermittlung und die Beurteilung der Arbeitsbedingungen“ im Vorfeld der Arbeiten. Das präventive Erstellen eines Sicherungskonzept bildet das Rückgrat aller Arbeitseinsätze. Es gilt hierbei eine eindeutige Risikobeurteilung vorzunehmen, damit wirksame Maßnahmen präventiv getroffen werden können. Die DGUV (Deutsche gesetzliche Unfallversicherung) stellt hierzu konzeptionelle Verfahren der Risikobeurteilung bereit. Die an die DIN EN ISO 1050 angelehnten „Leitsätze zur Risikobeurteilung“ ermitteln beispielsweise mit Hilfe der Risikoprioritätszahl, ob es sich beim geplanten Arbeitseinsatz um eine gefährliche Arbeit im Sinne des § 8 BGV A1 handelt und ermöglicht eine konkrete Gefährdungsbeurteilung mit dessen Hilfe Sicherheitskonzepte erarbeitet werden können.

Die Risikobeurteilung mit Hilfe der Risikoprioritätszahl lässt sich konkret berechnen. Die Risikoprioritätszahl ist das Produkt aus der Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit und der Wahrscheinlichkeit des Auftretens.

Risikoprioritätszahl (RPZ) = Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit (G) x Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A)

Die Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit lässt sich aus einer von der DGVU erstellten Tabelle ablesen. Die DGVU empfiehlt dabei „den Grad der Verletzungsschwere/Handlungsfähigkeit (G) entsprechend den Arbeitsverfahren so weit wie möglich objektiv festzulegen“.

DGVU Tabelle

Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Unfalls wird ebenfalls numerisch aus einer Tabelle abgelesen, wobei laut DGVU folgende Einflussfaktoren die „Wahrscheinlichkeit des Auftretens des Unfalls“ beeinflussen:

  • Arbeitsverfahren, Dauer der Verwendung der PSA
  • Arbeitsplatzgestaltung (Beleuchtung),
  • Betriebsorganisation (z. B. Unterweisungen, Kontrollen, Zeitdruck, vertragliche Verpflichtung zur Benutzung von PSA),
  • Betriebserfahrung (z B. Arbeitsanweisungen werden eingehalten)
  • Erfahrung des Mitarbeiters (z. B seltene Tätigkeiten, Unterschätzen der Gefahr durch Routine, neue PSA im Einsatz)
  • Verfassung des Mitarbeiters (z. B. private Probleme, Medikamente)
  • Unfallgeschehen im Betrieb (Arbeitsunfälle und Beinahe-Unfälle)
  • Witterungseinflüsse (z.B. Wind, Regen, Eis, Schnee, Nebel).

DGVU Tabelle 2

Zur Risikobewertung werden zur Berechnung der Risikoprioritätszahl (RPZ) die Verletzungsschwere und Handlungsfähigkeit(G) mit der Wahrscheinlichkeit des Auftretens (A) multipliziert: RPZ = G * A

Daraus ergibt sich das geringste Risiko von 1 (1*1) und das maximale Risiko von 100 (10*10). Auf Grundlage des so ermittelten Risikos können Sicherheitsmaßnahmen für den Unternehmer abgeleitet werden. Beispielsweise gibt eine Risikoprioritätszahl oberhalb von 20 im allgemeinen Auskunft darüber, dass Arbeiten nicht von einem einzelnen Industriekletterer durchgeführt werden sollten. Handfeste Beispiele findet man auf der Webseite der DGUV.

Quelle: https://www.dguv.de/medien/fb-psa/de/regelwerk/leitlinien/praevleit_risiko.pdf


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