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++++++ ACHTUNG INFO ++++++ +++ bei der Fisat WU am 3. Dez sind noch Plätze frei +++
Höhenarbeiter FISAT Level 1, Grundkurs zum Industriekletterer
Die Schulungen in Seilzugangs- und Positionierungstechniken (SZP) werden nach den Richtlinien des FISAT (Fach- und Interessenverband für Seilunterstützte Arbeitstechniken) durchgeführt. Die Prüfung erfolgt durch einen externen Prüfer des FISAT. Nach erfolgreichem Abschluss erhält jeder Teilnehmer einen FISAT- Ausweis mit Zertifikat. Durch die individuelle und personengebundene Fisatnummer können Sie als Auftraggeber leicht überprüfen, ob die gebuchten Seilzugangstechniker im Besitz einer aktuellen Legitimation sind. Diesen Service bietet der Fisat auf seiner Homepage.
Die Firma ROPEMEN bietet Ihnen ein fachliches Schulungsprogramm zum zertifizierten Höhenarbeiter an. In diesem SZP Level 1 Kurs werden grundlegende Techniken in Theorie und Praxis vermittelt, die Sie dazu qualifizieren in der Höhenarbeit tätig zu werden. Vorkenntnisse in seilunterstützter Arbeit sind nicht notwendig.
Schulungsübersicht:
Dauer: 5 Tage von Montag bis Donnerstag 9-17 Uhr und Freitag von 9-16 Uhr. Ort: Ropemen Schulungshalle: Robert- Blum-Str. 57, 51377 Leverkusen
1.Tag: Theoretische Grundlagen wie Materialkunde, Materiallagerung, Normkunde, Regelwerke & Richtlinien, Sturzphysik. Danach folgt der erste Praxisblock mit Auf- und Abseiltechniken
2.-3.Tag: Die praktischen Inhalte werden vermittelt. Vertikale Fortbewegung, Sicherungstechniken, Knotenkunde, Rettungstechniken. Ergänzend dazu wird die Theorie vertieft.
4.Tag: Trainieren des Erlernten, gezielte Prüfungsvorbereitung in Theorie und Praxis.
5.Tag: Theorieprüfung (Multiple Choice Klausur) und praktische Prüfung durch einen externen Prüfer des Fisat
Weitere Informationen und alle Schulungsinhalte (5.1-3) finden Sie in der Prüfungsordnung
EN genormtes, für die Industrie zugelassenes Material. Gern prüfen wir Ihr Material durch unsere Sachkundigen nach BGG 906
Wir behalten uns das Recht vor den Termin zu verschieben.
Liegen die geforderten Unterlagen am 1. Schulungstag nicht vor oder wurde die Gebühr nicht fristgerecht beglichen, ist eine Teilnahme an dem Lehrgang nicht möglich. Anfallende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers